Je älter der Hund wird, desto häufiger kommen die Besuche bei dem Tierarzt vor. Anfänglich sind die Kosten überschaubar und halten sich im Rahmen. Jedoch kann eine chronische Krankheit oder auch ein Unfall viel Geld verschlingen.
Gerade bei der Anschaffung des Tieres denken die wenigsten Menschen darüber nach, dass auch im Laufe des Lebens enorme Kosten entstehen. Das Futter und Zubehör bilden da nur einen minimalen Anteil.
Neben der Haftpflichtversicherung kann eine Hundekrankenversicherung sinnvoll sein. Diese greift bei den Tierarztrechnungen und sichert die Gesundheit und den Geldbeutel. Aber wann ist so eine Versicherung sinnvoll?
Wer bekommt eine Hundekrankenversicherung?
Grundsätzlich bekommen nur gesunde Vierbeiner eine Police. Ist der Hund also bereits erkrankt, kann die Versicherung nicht nachträglich abgeschlossen werden. Je nach Versicherung gibt es auch eine Altersspanne, in der sich der Hund befinden muss.
Vor dem Abschluss muss der Halter einen Fragebogen ausfüllen. Bei einer Vorerkrankung oder einem hohen Alter kann der Versicherungsträger eine Untersuchung von einem Tierarzt anfordern. Anhand des Gutachtens entschiedet der Versicherungsmakler dann über die Versicherung.
Viele Anbieter entscheiden jedoch über den Faktor Alter. Tiere über 7 Jahren bekommen in der Regel keine Versicherung mehr. Außerdem steigen die Beiträge mit dem Alter proportional an.
Sobald der Versicherungsschutz vorhanden ist, gibt es jedoch eine gewisse Ruhefrist. Das bedeutet, dass erst einige Zeit verstreichen muss, bevor die Versicherung eventuelle Kosten übernimmt. Diese Frist liegt im Durchschnitt bei 3 Monaten.
Lohnt sich eine Versicherung für den Hund?
Wir der Schutz in jungen Jahren abgeschlossen, dann bestehen die besten Chancen für niedrige Beiträge. Jedoch wird hier über die gesamten Jahre hinweg eine erhebliche Summe bezahlt. Ein vorheriges Durchrechnen lohnt sich in jedem Fall.
Für Operationen müssen in der Regel zusätzliche Leistungen abgeschlossen werden. Diese Kosten befinden sich bei einigen Versicherungen nicht mit im Leistungspaket. Der Abschlag erhört sich also.
Impfungen oder Kastrationen, die als Standardleistungen bezeichnet werden, übernehmen die Versicherung nur in den seltensten Fällen. Außerdem werden nur ca. 80 % der Kosten übernommen. Ein Selbstbehalt von ca. 20 % bleibt in der Regel beim Halter.
Eine Versicherung kann sinnvoll sein, in den meisten Fällen rechnet sich diese jedoch nicht. Der Betrag, der monatlich an den Versicherungsträger gezahlt wird, kann vom Halter zur Seite gelegt werden. Auf diese Weise ist im Notfall genug Geld für die Tierarztkosten vorhanden.