In vielen Ländern sind öffentliche Urkunden und Dokumente, die sowohl privat als auch geschäftlich benötigt werden, meist nur nachdem eine international anerkannte Beglaubigung durchgeführt wurde, gültig. In Bezug auf die Dokumente und Urkunden geht es nicht nur darum, ihre die Echtheit zu bestätigen, sondern auch um die inhaltliche Korrektheit. Wer sich den Gang ins Rathaus und die Wartezeiten ersparen will, oder wer aufwändigere Arbeiten z.B. professionelle Übersetzungen benötigt, kann dabei nun auf Apostille setzen.
Professionelle und schnelle Beglaubigung von Geburtsurkunden
Eine Beglaubigung von Geburtsurkunden mittels Apostille verspricht neben einer professionellen Beratung auch eine sehr schnelle Bearbeitung, eine praktische Festpreisgarantie sowie die deutschlandweite Dokumenten-Abholung via Express und die umfassende Betreuung inklusive beglaubigter Übersetzungen. Insbesondere dann, wenn die Geburtsurkunde schnell benötigt wird, bietet der Service einen enormen Vorteil und stellt sicher, dass die sogenannte Legalisation professionell von statten geht. Bei der Legalisation handelt es sich um die international anerkannte Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde, welche durch einem Konsular-Beamten von jenem Land erteilt wird, in dem das Dokument eingesetzt werden soll oder benötigt wird.
Erste Schritte und Ablauf
Vor der Erteilung der Legalisation durch das zuständige Konsulat muss jedoch erst eine Vor-Beglaubigung und in manchen Fällen auch eine Endbeglaubigung bei den deutschen Behörden eingeholt werden. Erst danach besteht die Möglichkeit, dass die Legalisation erteilt wird. Im Laufe der Zeit wurde diese Weise der Beglaubigung weiterentwickelt, um den Prozess für den internationalen Handelsverkehr zu vereinfachen, was durch einen einheitlichen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Ländern, die Teil dieses Vertrages sind, ermöglicht werden konnte. Dank dieses Abkommens wurden die Abwicklungen deutlich vereinfacht, sodass die Beglaubigungen heutzutage recht schnell erteilt werden können.
Geburtsurkunden beglaubigen lassen- Professioneller und kompetenter Service
Um eine Überbeglaubigung durch eine Legalisation zu erhalten, werden ausschließlich öffentliche Dokumente und Urkunden zugelassen, zu welchen neben den Personenstand-Urkunden (Geburts-, Steuer-oder Heiratsurkunden) auch Meldebescheinigungen oder andere Verwaltungsbehörden-Bescheinigungen sowie Zeugnisse und notarielle und gerichtliche Urkunden zählen. Soll die Geburtsurkunde schnell und unkompliziert beglaubigt werden, dann überzeugt Apostille mit dem umfangreichen Service-Angebot und einer fachkundigen Beratung, sodass ein reibungsloser bürokratischer Ablauf gewährleistet werden kann- Einfach, professionell und kompetent.
Sonderregelungen und nützliche Informationen rund um Beglaubigungen
In den Ländern, die nicht Teil des sogenannten Haager Übereinkommens sind, werden die Legalisationen nur durch das zuständige Konsulat akzeptiert. Als Mitglieder des Haager Übereinkommens sind derzeit über 100 Staaten als Mitglieder verzeichnet, zu welchen auch alle Mitgliedstaaten der EU zählen. Unter bestimmten Ländern jedoch greifen Sonderregelungen, über die Apostille umfassend informiert.